Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein
20150518CEST163601+0100 Kosten einer vorbeugenden Brustoperation können erstattungsfähig sein Das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt hat sich mit der Frage befasst, ob die Kosten einer prophylaktischen Brustoperation mit Implantatrekonstruktion durch den Dienstherrn als beihilfefähige Aufwendungen anzuerkennen sind. Die Klägerin, eine Beamtin des Landes Hessen, ist erwiesenermaßen Trägerin des BRCA-2-Gens. …
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