Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nicht vergütungspflichtig
20150619CEST163725+0100 Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen nicht vergütungspflichtig Eine gute Nachricht für Zahnarztpraxen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Ein Zahnarzt und die GEMA hatten 2003 einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem die GEMA dem Zahnarzt das Recht zur Wiedergabe von Hörfunksendungen in seiner Praxis gegen Zahlung einer Vergütung eingeräumt hat. …
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