Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen
20150708CEST162100+0100 Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastungen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind und bestätigt damit die bisherige Rechtsprechung. Im Streitfall hatten die Kläger in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen in Höhe von rund 8.500 Euro für eine Auslandsadoption als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. …
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