Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht keine außergewöhnlichen Belastungen
20150715CEST171549+0100 Behinderungsbedingte Umbaukosten einer Motoryacht keine außergewöhnlichen Belastungen Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen sind. Der Kläger ist aufgrund eines Autounfalls querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen. …
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