Kassenpatienten können nur im akuten Notfall auf private Psychotherapie ausweichen
20150804CEST144814+0100 Kassenpatienten können nur im akuten Notfall auf private Psychotherapie ausweichen Auch im Notfall darf ein gesetzlich Krankenversicherter eine nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Psychotherapeutin nur dann in Anspruch nehmen, wenn er auf eine Akutbehandlung angewiesen und ein zugelassener Therapeut nicht erreichbar ist. Dies entschied das Sozialgericht Berlin. …
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