Keine Kostenübernahme für Gewebezuckermessgerät
20160127CET142049+0100 Keine Kostenübernahme für Gewebezuckermessgerät Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Klage eines an an Diabetes mellitus leidenden Beamten auf Gewährung von Beihilfeleistungen für die Anschaffung eines Gewebezuckermessgeräts abgewiesen. Nachdem dem Kläger bereits einige Monate zuvor Beihilfe für eine Insulinpumpe mit integriertem Blutzuckermessgerät bewilligt worden war, wurde sein Antrag auf teilweise Übernahme der Kosten für das zusätzlich auf Anraten seines Arztes angeschaffte Gewebezuckermessgerät abgelehnt. …
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