Ärzte dürfen keine Unterlagen zurückbehalten
20160204CET170210+0100 Ärzte dürfen keine Unterlagen zurückbehalten Auch wenn das Mittel nahe liegt: Patienten und auch ihre Kassen haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, sämtliche Behandlungsunterlagen in Kopie gegen Kostenerstattung zu erhalten. Der Arzt darf ihnen das nicht verwehren, auch dann nicht, wenn eine Behandlungsrechnung noch nicht bezahlt wurde, urteilte jetzt das Amtsgericht München. …
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