Kalender mit Firmenlogo: Besondere Aufzeichnungspflichten für Geschenke beachten
20160617CEST230542+0100 Kalender mit Firmenlogo: Besondere Aufzeichnungspflichten für Geschenke beachten Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben im Rahmen des Buchführungswerks aufgezeichnet werden. So entschied das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg. …
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