Nicht ausreichend begründete vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung
20170426CEST153915+0100 Nicht ausreichend begründete vorzeitige Anforderung der Einkommensteuererklärung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein nicht ausreichend begründeter Ermessensverwaltungsakt rechtswidrig ist und nicht durch das Nachschieben einer Begründung „geheilt“ werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat. Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (31. …
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