Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer
20170621CEST173004+0100 Keine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. …
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