Gesetzesänderung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften
Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Die Neuregelung betrifft unter anderem die Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie Klarstellungen im Heilmittelwerbegesetz. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält künftig mehr Flexibilität bei der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie. …
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