Bundeskartellamt öffnet bundeslandübergreifenden Wettbewerb von Augenärzten
Künftig können auch bundeslandfremde Augenärzte Mietglied der Augenärztegenossenschaft Brandenburg werden und an den Selektivverträgen teilnehmen. Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen die Augenärztegenossenschaft Brandenburg und die AOK Nordost abgeschlossen. Die Teilnahme an Selektivverträgen und die Mitgliedschaft in der Augenärztegenossenschaft Brandenburg waren bislang nur Augenärzten mit Vertragsarztsitz in Brandenburg erlaubt. …
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