BFH: Kein Abzug von Strafverteidigungskosten
20130904CEST142634+0100 BFH: Kein Abzug von Strafverteidigungskosten Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Kosten, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat Verurteilten für seine Strafverteidigung entstanden sind, nicht zum Abzug zugelassen. Der Kläger war rechtskräftig wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. …
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