Handel: Rechnung muss Leistungen immer eindeutig beschreiben
20180308CET182940+0100 Handel: Rechnung muss Leistungen immer eindeutig beschreiben Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken oder Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird. Eine Rechnung muss immer – also auch im Niedrigpreissegment – eine eindeutige Identifizierung der Leistung ermöglichen. …
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