Immobilien im Privatvermögen: Berichtigung zu hoher Gebäude-AfA
20140430CEST160819+0100 Immobilien im Privatvermögen: Berichtigung zu hoher Gebäude-AfA Der (BFH) hat darüber entschieden, auf welche Weise eine zu hohe Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden im Privatvermögen berichtigt werden kann, wenn die entsprechenden Steuerbescheide nicht mehr geändert werden können. Nach dem Einkommensteuergesetz können bei Gebäuden im Privatvermögen unter bestimmten Voraussetzungen AfA-Beträge in festen, über die Nutzungsdauer fallenden Staffelsätzen zwischen 7 und 1,25 Prozent (sog. …
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