Kosten für Entmüllung eines „Messie-Hauses“ mindern nicht die Erbschaftsteuer
20150612CEST154052+0100 Kosten für Entmüllung eines „Messie-Hauses“ mindern nicht die Erbschaftsteuer Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat entschieden, dass Kosten für die Entmüllung eines zum Nachlass gehörenden Hauses keine abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten darstellen, sondern vielmehr als Kosten für die Verwaltung des Nachlasses im Rahmen der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig sind. Der Kläger ist als Neffe seines verstorbenen Onkels dessen Erbe geworden. …
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