Finanzamt: Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
20150727CEST211157+0100 Finanzamt: Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung Werden bestandskräftige Steuerbescheide wegen (angeblich) neuer Tatsachen vom Finanzamt geändert, ist häufig streitig, ob das Finanzamt dazu verfahrensrechtlich überhaupt befugt ist. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat jetzt in einem Fall entschieden, dass sich ein Finanzamt nicht auf Unkenntnis berufen kann, weil archivierte Unterlagen bereits vernichtet worden seien. …
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