Betreutes Wohnen: Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig
20160202CET135152+0100 Betreutes Wohnen: Notrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer ermäßigen können. Der Kläger bewohnt im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ eine Drei-Zimmer-Wohnung in einer Seniorenresidenz. …
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