Bundesfinanzhof entscheidet zur Rückabwicklung von Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien
20161214CET122036+0100 Bundesfinanzhof entscheidet zur Rückabwicklung von Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit „Schrottimmobilien“ können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein. Drei so lautende Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) sind für zahlreiche Anleger von Bedeutung. …
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