Krankenkasse muss medizinische Fußpflege übernehmen
20171114CET132415+0100 Krankenkasse muss medizinische Fußpflege übernehmen Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die sogenannte Nagelspangenbehandlung. Übernimmt diese kein Arzt, so muss die Kasse die Kosten der Behandlung beim Podologen übernehmen, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. …
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