Kosten für Fettabsaugung keine außergewöhnliche Belastung
20131024CEST224001+0100 Kosten für Fettabsaugung keine außergewöhnliche Belastung Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion (Fettabsaugung) ohne ein vorheriges amtsärztliches Gutachten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind. Bei der Klägerin wurde im Sommer 2006 ein Lipödem an den Beinen diagnostiziert, das mit Kompressionsstrümpfen versorgt werden musste. …
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