Unzulässige Werbung für E-Zigarette
20131114CET152536+0100 Unzulässige Werbung für E-Zigarette Die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette „mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist“ und als „einzigen Schadstoff Nikotin enthält“, sind irreführend und damit unzulässig. Eine Firma, die elektronisch betriebene Zigaretten (E-Zigaretten) und entsprechende Liquids im Internet vertreibt, bewarb die E-Zigarette u.a. …
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