Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen
20131213CET204727+0100 Irreführende Internetwerbung mit zahnärztlichen Leistungen Die Werbung für ein Zahngesundheitsprogramm als „deutschlandweit das einzige Vollprogramm“, bei dem der Patient zahnärztliche Leistungen erhält, ist irreführend und damit unzulässig, wenn nicht alle über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehenden Leistungen angeboten werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. …
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