Grober zahnärztlicher Fehler bei der Befunderhebung – Patientin erhält 3.500 Euro Schmerzensgeld
20140130CET170545+0100 Grober zahnärztlicher Fehler bei der Befunderhebung – Patientin erhält 3.500 Euro Schmerzensgeld Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Arnsberg bestätigt. …
Read More →