Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ nicht wettbewerbswidrig
20150220CET163500+0100 Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ nicht wettbewerbswidrig Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der fragliche Werbeslogan nicht irreführend ist und keine nach der Health-Claims-Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Der Hersteller des Früchtequarks „Monsterbacke“ warb mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. …
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