Brauerei darf ihr Bier nicht als „bekömmlich“ bewerben
20150902CEST155326+0100 Brauerei darf ihr Bier nicht als „bekömmlich“ bewerben Das Landgericht Ravensburg bestätigte mit Urteil vom 25.08.2015 eine einstweilige Verfügung, mit der es einer Brauerei untersagt worden war, ihr Bier mit dem Wort „bekömmlich“ zu bewerben. Das Gericht begründete die Entscheidung mit einem Verstoß der Werbeaussage gegen eine EG-Verordnung, welche gesundheitsbezogene Angaben zu Bier mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol.% verbietet. …
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