Leistungsbewilligung durch Schweigen: Krankenkasse muss Psychotherapie zahlen
20160314CET212538+0100 Leistungsbewilligung durch Schweigen: Krankenkasse muss Psychotherapie zahlen In einem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall lehnte eine Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten für 25 Sitzungen psychotherapeutische Leistungen als Langzeittherapie erst nach sechs Wochen ab, ohne den Antragsteller über die Einholung eines Gutachtens zu informieren. Dieser verschaffte sich die Leistung für 2200 Euro selbst und verlangte Erstattung. …
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