Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2023
Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2023 sind durch die 13. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 16. Dezember 2022 festgesetzt worden. Das BMF teilt die Werte für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2023 gelten, mit (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10010 :004). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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