BFH zum steuerlichen Einlagekonto: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters
Der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann den Bescheid über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos nicht anfechten. Dies hat der BFH entschieden (Az. I R 53/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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