Keine Grundsicherung im Ausland
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass zulasten eines Grundsicherungsempfängers eine Beweislastumkehr eintreten kann, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht (Az. L 13 AS 395/21). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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