Brutto oder netto? Bürgergeldempfängerin muss nicht besser rechnen können als das Jobcenter
Das LSG Berlin-Brandenburg hat einen Fall entschieden, in dem sich ein Fehler des Jobcenters bei der Einkommensanrechnung zugunsten der im Leistungsbezug stehenden Familie ausgewirkt hat. Zu klären war, ob das Jobcenter die überzahlten Leistungen zurückfordern darf (Az. L 3 AS 772/23). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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