Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen ca. 6 Monate nach Ablauf der Fünfjahresfrist und Nichtvorliegen besonderer Umstände
Das FG Münster entschied, dass die Grenze zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Veräußerung von 13 Objekten ca. 6 Monate nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums nicht überschritten ist, wenn keine besonderen Umstände für eine Verlängerung hinzutreten (Az. 13 K 3367/20 G). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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