Corona-Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.08.
Das BMWK weist darauf hin, dass Anwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, bis zum 31.08.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Die BRAK weist auf die Voraussetzungen hin, um Schlussabrechnungen einreichen zu können. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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