Angepasste StBVV bringt Entlastung bei der digitalen Rechnungstellung

Die Bundesregierung erleichtert die Digitalisierung im Kanzleialltag: Dank einer Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) können Gebührenrechnungen nun allein digital erstellt und übermittelt werden, ohne dass es zuvor einer Zustimmung des Mandanten bedarf. Der DStV begrüßt dies als einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Entbürokratisierung. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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Kündigung eines DDR-Altmietvertrags über Wohnraum wegen Eigenbedarfs

Der BGH entschied, dass ein auf unbestimmte Zeit geschlossener DDR-Altmietvertrag über Wohnraum, der hinsichtlich einer Beendigung des Mietverhältnisses auf die Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR Bezug nimmt, seitens des Vermieters gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs seit dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des Art. 232 § …

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