BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung (I)
Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden (Az. I R 33/22). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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