Anforderungen an ein Fahrtenbuch bei Berufsgeheimnisträgern
Das FG Hamburg hatte u. a. zu klären, ob ein Berufsgeheimnisträger zum Nachweis des Verhältnisses von privaten Fahrten zu beruflichen Fahrten nach der Fahrtenbuchmethode ein teilweise geschwärztes Fahrtenbuch vorlegen darf (Az. 3 K 111/21). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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