Kündigung wegen Essensresten in Dachrinne rechtmäßig
Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das AG Hannover hat entschieden, dass der Mieter seine Wohnung räumen muss (Az. 510 C 5216/23). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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