Trotz Corona: Keine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für private Paketzusteller
Das infolge der Coronavirus-Krise erhöhte Paketaufkommen rechtfertigt für Paketzusteller keine Ausnahme vom gesetzlichen Verbot, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen. Das hat das VG Berlin entschieden. (Az. VG 4 L 132/20). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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