Straßenreinigungsgebühren nach dem sog. Frontmetermaßstab rechtmäßig
Die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren für die Jenny-Marx-Straße in Trier nach dem sog. Frontmetermaßstab ist rechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Trier (Az. 10 K 4644/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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