Irreführende Werbung von Zahnärzten
Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis darf nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst. So entschied das OLG Köln (Az. 6 U 140/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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