Erklärung des WP (oder StB) als „sachverständiger Dritter“ im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank
Im Rahmen der Beantragung eines Soforthilfe-Darlehens bei der Sächsischen Aufbaubank muss der antragstellende Unternehmer eine Erklärung eines „sachverständigen Dritten“ – eines WP oder StB – beifügen, wenn der Jahresumsatz mehr als eine Million Euro beträgt. Die WPK hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die vom WP oder StB als dem „sachverständigen Dritten“ abzugebende Erklärung angepasst …
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