Rechtsschutzversicherung greift nicht für Klage gegen „Heiratsschwindler“
Eine Rechtsschutzversicherung muss die Prozesskosten nicht übernehmen, wenn ein sog. Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadensersatz verklagt werden soll. Dies entschied das LG Frankenthal (Az. 3 O 252/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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