Zu Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Feuerwehrunfalls bei Schauübung in einer Schule
Das OLG Stuttgart entschied, dass zwei Schülerinnen, die bei einer Schauübung der Feuerwehr im Rahmen des Schulunterrichts schwer verletzt wurden, keine Schmerzensgeldansprüche geltend machen können (Az. 4 U 33/20, 4 U 42/20). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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