Rückzahlung von Fortbildungskosten bei Kündigung vereinbaren
Unternehmen können auf Rückzahlung der Fortbildungskosten bestehen, wenn Beschäftigte kündigen. Aber nur mit einer Rückzahlungsvereinbarung. Die muss detailliert festlegen, was vereinbart wurde. Deshalb ist Rücksprache mit einer Anwaltskanzlei ratsam. Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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