BFH zur Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie dem durch § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ausgesprochenen gesetzgeberischen Willen, den nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG angesetzten Wert als Größe für die maßgeblichen Anschaffungskosten zu berücksichtigen, Rechnung getragen wird, wenn im konkreten Fall bei der damaligen Entnahmehandlung des Vaters mit der Ausbuchung …
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