Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung geboten
Das BVerfG entschied, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen …
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