Jobcenter muss keinen Stromzähler für Warmwasserboiler zahlen
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass für die Übernahme der Kosten eines separaten Stromzählers für die Warmwasserbereitung keine Rechtsgrundlage zu Lasten des Grundsicherungsträgers besteht (Az. L 11 AS 415/22 B ER). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen
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