BFH: Verkauf von Gutscheinen für Freizeiterlebnisse (vor Inkrafttreten von § 3 Abs. 13 bis 15 UStG n. F.)

Verkauft ein Steuerpflichtiger über sein Internetportal Gutscheine für bestimmte Freizeiterlebnisse, erbringt er die durch den Gutschein versprochene Leistung entweder selbst oder ist hinsichtlich dieser Leistung als Vermittler tätig. Seine Leistung besteht demgegenüber nicht im Betrieb eines Internetportals. So entschied der BFH (Az. V R 35/20). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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BFH: Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR – Rückwirkende Neuregelung verfassungsgemäß

Der BFH entschied, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit – im Streitfall solche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage – bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegenstehen (Az. IV R 42/19). Quelle: Datev. Datev-Artikel weiterlesen

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BFH: Gewerbesteuerliche Folgen der Überlassung von Gewerberäumen durch eine Wohnungsbaugenossenschaft an eine Genossin

Der BFH entschied, dass die Überlassung relativ unwesentlichen Grundbesitzes (hier: eines Ladengeschäftes) an eine mit nur etwa 1/6000 beteiligte Genossin, den diese für ihren Gewerbebetrieb nutzt, auch dann der erweiterten Kürzung bei der Genossenschaft entgegensteht, wenn der vom Betrieb der Genossin erzielte Gewerbeertrag den Freibetrag des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG …

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Vorerst kein weiterer Absturz des Konsumklimas

Nach der turbulenten Entwicklung in den vergangenen Monaten kann sich die Verbraucherstimmung im Oktober – zumindest vorerst – stabilisieren. Während die Konjunkturerwartungen minimale Einbußen erleiden, legen sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für November 2022 -41,9 Punkte und damit 0,9 Punkte mehr als im Oktober dieses Jahres. Dies …

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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