Ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten hat Vorrang
20170801CEST160807+0100 Ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten hat Vorrang Wurde ein Versicherter in einem Krankenhaus stationär behandelt, obwohl dies nicht erforderlich war, weil eine ambulante Krankenbehandlung ausgereicht hätte, steht dem Krankenhausträger kein Vergütungsanspruch zu. Das gilt auch dann, wenn die ambulante Behandlung für die Krankenkasse höhere Kosten verursacht hätte. …
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