Arzthaftung bestätigt: Brustkrebs zu spät erkannt

20130916CEST151632+0100 Arzthaftung bestätigt: Brustkrebs zu spät erkannt Ein Frauenarzt haftet auf Schadensersatz, weil er einer Patientin, bei der im Jahr 2010 Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zur Mammografie riet. Die heute 66jährige Klägerin befand sich seit vielen Jahren in frauenärztlicher Behandlung beim beklagten Arzt. …

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Forsa-Umfrage für ‚Gesundheit wählen‘

20130910CEST200142+0100 Forsa-Umfrage für ‚Gesundheit wählen‘ Besonders in Ostdeutschland und in kleinen Gemeinden beurteilen die Bürger ihre Versorgung mit Ärzten, Apotheken und Kliniken schlechter als in Westdeutschland und in großen Städten. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von forsa – Gesellschaft für Sozialforschung für die Initiative „Gesundheit wählen“ im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. …

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Zur Erstattungshöhe von Hörgeräten

20130906CEST180032+0100 Zur Erstattungshöhe von Hörgeräten Eine Leistungsbeschränkung in den Versicherungsbedingungen, wonach nur Hörgeräte oder sonstige Hilfsmittel in „angemessener Ausführung“ zu erstatten sind, ist nicht wirksam, da diese Regelung nicht klar und verständlich ist und den Versicherten unangemessen benachteiligt. Ein Mann hatte eine private Krankheitskostenversicherung abgeschlossen, deren Versicherungsbedingungen eine Klausel enthielten, wonach Hörhilfen nur in „angemessener Ausführung“ erstattungsfähig seien. …

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Apotheker haftet für grob fehlerhafte Medikamentenabgabe

20130903CEST174644+0100 Apotheker haftet für grob fehlerhafte Medikamentenabgabe Gibt ein Apotheker in grob fehlerhafter Weise ein falsches Medikament an einen Patienten aus und bleibt unklar, ob ein gesundheitlicher Schaden auf diesen Fehler zurückzuführen ist, muss der Apotheker beweisen, dass der Schaden nicht auf der Fehlmedikation beruht. Ein Kind mit Down-Syndrom (freie Trisomie 21) und Herzfehler sollte am Herzen operiert werden. …

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Tarifvertrag für medizinische Fachangestellte

Ab 01.03.2024 gilt neuer MFA Tarifvertrag

Die MFA-Gehälter steigen je nach Tätigkeitsgruppe und Berufsjahr um 2,5 bis 22,3%, über alle Tarifgruppen liegt die Erhöhung bei 7,4%. Auch die Ausbildungsvergütungen wurden um bis zu 5% erhöht. 
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