Arzthaftung bestätigt: Brustkrebs zu spät erkannt
20130916CEST151632+0100 Arzthaftung bestätigt: Brustkrebs zu spät erkannt Ein Frauenarzt haftet auf Schadensersatz, weil er einer Patientin, bei der im Jahr 2010 Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zur Mammografie riet. Die heute 66jährige Klägerin befand sich seit vielen Jahren in frauenärztlicher Behandlung beim beklagten Arzt. …
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